Unsere Beitragsordnung

Beitragsordnung Budokan Bad Homburg I e.V.

Die Beiträge des Budokan Bad Homburg I e.V. sind wie folgt geregelt:

§1 Monatliche Regelbeiträge

(1) Anfänger bis einschließlich Träger des 6. Kyu       €   17,50
(2) 5. bis 2. Kyu                                                         €   12,50
(3) ab 1. Kyu                                                              €    5,50
(4) passive Mitglieder                                                €    2,00

§ 2 Ermäßigte Beiträge

Eine Beitragsermäßigung wird in folgenden Fällen gewährt:

(1) Familienbeitrag

Der monatliche Höchstbeitrag (Summe aller Einzelbeiträge) pro Familie ist begrenzt auf  € 30,00. Als Familie gelten Vater, Mutter und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ergibt die Addition der Einzelbeiträge innerhalb der Familie einen Betrag, der höher als € 30,00  ist, wird vom Verein nur dieser Höchstbeitrag erhoben.

(2) Kinderbeiträge

Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zahlen einen ermäßigten Beitrag von €  8,50. Sobald die Voraussetzungen für den ermäßigten Beitrag entfällt, erfolgt Einstufung gemäß § 1. Die Regelbeiträge sind beginnend mit dem Monat zu entrichten, der auf den 16.Geburtstag folgt.

(3) Doppelmitgliedschaft/Härtefallklausel

Mitgliedern, die bereits einem anderen Karate- oder Hapkido-Dojo angehören und nur gelegentlich im Budokan Bad Homburg mittrainieren, kann auf Antrag eine Beitragsermäßigung bis zu 50% vom Beitrag gemäß § 1 gewährt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Das gleiche gilt für besondere Härtefälle. Unter einem Härtefall ist zu verstehen, dass die Erhebung des Beitrags gem. § 1 für den Betroffenen oder dessen Familie eine besondere Härte darstellen würden.

(4) Oldie-Gruppe

Für die zur Zeit dienstags abends trainierende Oldie-Gruppe wurde ein Sonderbeitrag von € 5,50 beschlossen. Dieser Sonderbeitrag gilt so lange, bis die Voraussetzung für ein zweimaliges Training pro Woche erfüllt sind.  

§ 3 Beitragsbefreiung

Satzungsgemäß (§ 3 (4) der Vereinssatzung) von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit sind nur die Ehrenmitglieder.

§ 4 Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge sind monatlich im voraus zu entrichten. Nach Möglichkeit ist von Barzahlungen abzusehen und vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.

§ 7 Beiträge zum Deutschen Karate Verband (DKV)

Der Verein erhebt darüber hinaus die Jahresbeiträge für den Deutschen Karate Verband und führt diese ab (Jahresmarken-Verfahren). Die Beitragshöhe richtet sich nach dem jeweils gültigen Verbandstarif. Sie beträgt derzeit:

Ausweisgebühr                   neu:  €    4,50
Jahresmarke, Erwachsene    neu:  €   16,00 
Jahresmarke, Kinder bis 14  neu:  €    11,00

Diese Beitragsordnung tritt am 1.3.2003 in Kraft.



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