Beitragsordnung Budokan Bad Homburg I e.V.
Die Beiträge des Budokan Bad Homburg I e.V. sind wie folgt geregelt:
§1 Monatliche Regelbeiträge
(1) Anfänger bis einschließlich Träger des 6. Kyu
€ 17,50
(2) 5. bis 2. Kyu
€ 12,50
(3) ab 1. Kyu
€ 5,50
(4) passive Mitglieder
€ 2,00
§ 2 Ermäßigte Beiträge
Eine Beitragsermäßigung wird in folgenden Fällen gewährt:
(1) Familienbeitrag
Der monatliche Höchstbeitrag (Summe aller Einzelbeiträge) pro Familie ist begrenzt auf € 30,00. Als Familie gelten Vater, Mutter und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ergibt die Addition der Einzelbeiträge innerhalb der Familie einen Betrag, der höher als € 30,00 ist, wird vom Verein nur dieser Höchstbeitrag erhoben.
(2) Kinderbeiträge
Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zahlen einen ermäßigten Beitrag von € 8,50. Sobald die Voraussetzungen für den ermäßigten Beitrag entfällt, erfolgt Einstufung gemäß § 1. Die Regelbeiträge sind beginnend mit dem Monat zu entrichten, der auf den 16.Geburtstag folgt.
(3) Doppelmitgliedschaft/Härtefallklausel
Mitgliedern, die bereits einem anderen Karate- oder Hapkido-Dojo angehören und nur gelegentlich im Budokan Bad Homburg mittrainieren, kann auf Antrag eine Beitragsermäßigung bis zu 50% vom Beitrag gemäß § 1 gewährt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Das gleiche gilt für besondere Härtefälle. Unter einem Härtefall ist zu verstehen, dass die Erhebung des Beitrags gem. § 1 für den Betroffenen oder dessen Familie eine besondere Härte darstellen würden.
(4) Oldie-Gruppe
Für die zur Zeit dienstags abends trainierende Oldie-Gruppe wurde ein Sonderbeitrag von € 5,50 beschlossen. Dieser Sonderbeitrag gilt so lange, bis die Voraussetzung für ein zweimaliges Training pro Woche erfüllt sind.
§ 3 Beitragsbefreiung
Satzungsgemäß (§ 3 (4) der Vereinssatzung) von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit sind nur die Ehrenmitglieder.
§ 4 Fälligkeit der Beiträge
Die Beiträge sind monatlich im voraus zu entrichten. Nach Möglichkeit ist von Barzahlungen abzusehen und vom Lastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.
§ 7 Beiträge zum Deutschen Karate Verband (DKV)
Der Verein erhebt darüber hinaus die Jahresbeiträge für den Deutschen Karate Verband
und führt diese ab (Jahresmarken-Verfahren). Die Beitragshöhe richtet sich nach dem
jeweils gültigen Verbandstarif. Sie beträgt derzeit:
Ausweisgebühr
neu: € 4,50
Jahresmarke, Erwachsene neu:
€ 16,00
Jahresmarke, Kinder bis 14 neu:
€ 11,00
Diese Beitragsordnung tritt am 1.3.2003 in Kraft.